Unsere Leistungen im Überblick
§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Unterstützung von Familien im häuslichen Umfeld bei der Bewältigung von Alltagsanforderungen, Erziehungsfragen und familiären Belastungssituationen. Ziel ist die Stärkung der Erziehungskompetenz sowie die Stabilisierung des Familiensystems.
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§ 30 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaften
Individuelle Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei persönlichen, schulischen oder familiären Herausforderungen. Der Fokus liegt auf der Förderung der Selbstständigkeit, der sozialen Kompetenzen und der Entwicklung eigener Perspektiven.
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§ 35 SGB VIII
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Besonders intensive und individuelle Unterstützung für Jugendliche mit komplexen Problemlagen. Die Hilfe orientiert sich stark an der Lebenswelt des jungen Menschen und unterstützt ihn dabei, tragfähige Lebensstrukturen zu entwickeln.
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§ 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund psychischer Belastungen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Ziel ist die Förderung der sozialen Integration und der individuellen Entwicklung.
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§§ 27 ff. SGB VIII
Krisenbegleitung bei Kindeswohlgefährdungen / Clearing
Unterstützung von Familien in akuten Krisensituationen, insbesondere bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Neben der Stabilisierung der Situation dient das Clearing der Einschätzung des Unterstützungsbedarfs und der Entwicklung geeigneter Hilfemaßnahmen.
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§ 41 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige
Begleitung junger Erwachsener beim Übergang in ein selbstständiges Leben. Die Unterstützung kann sich auf Themen wie Ausbildung, Wohnen, Alltagsstruktur oder persönliche Stabilisierung beziehen.
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§§ 8a, 8b SGB VIII
InsoFa-Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
Fachliche Beratung für Einrichtungen und Fachkräfte bei Fragestellungen zum Kinderschutz. Ziel ist die gemeinsame Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen sowie die Entwicklung geeigneter Handlungsschritte.
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§ 42 SGB VIII
Perspektivklärung nach Inobhutnahmen
Strukturierte Klärung der weiteren Lebensperspektive eines Kindes oder Jugendlichen nach einer Inobhutnahme. Dabei werden Ressourcen, Risiken und mögliche langfristige Lebensperspektiven sorgfältig geprüft.
§ 78 SGB IX
Qualifizierte Assistenz / Ambulant betreutes Wohnen
Individuelle Unterstützung von Menschen mit psychischer oder geistiger Beeinträchtigung im eigenen Wohnumfeld. Ziel ist die Förderung von Selbstständigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe und einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung.